Nachhaltigkeits-Glossar
DNSH
Einfach erklärt
Das DNSH-Prinzip („Do No Significant Harm“) besagt, dass eine Tätigkeit nicht nachhaltig ist, wenn sie zur Erreichung eines Umweltziels ein anderes schwer schädigt. Es ist ein Schlüsselkriterium für die PNRR-Mittel und die EU-Taxonomie.